Ein Fachbeitrag von Die Schwesternpflege
Zum 1. Januar 2026 soll mit dem BEEP ein neues Pflegegesetz in Kraft treten. Ziel ist es, Pflegefachkräfte zu stärken, Kompetenzen zu erweitern und bürokratische Hürden abzubauen. In der öffentlichen Diskussion wird das Gesetz jedoch kontrovers bewertet. Während politische Zielsetzungen Hoffnung wecken, zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass viele strukturelle Probleme weiterhin bestehen.
Bei Die Schwesternpflege begleiten wir Pflegebedürftige und Familien täglich im Versorgungsalltag. Deshalb betrachten wir das BEEP nicht nur aus gesetzlicher, sondern vor allem aus praktischer Perspektive.
Das BEEP steht für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Es ist aus früheren Gesetzesentwürfen hervorgegangen und soll Pflegefachkräften ermöglichen, bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich zu übernehmen. Gleichzeitig soll die Versorgung effizienter gestaltet werden, um das Gesundheitssystem zu entlasten.
Der politische Anspruch ist hoch, denn Pflege steht seit Jahren unter Druck. Fachkräftemangel, steigende Kosten und eine wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen erfordern neue Lösungen.
Ein zentraler Bestandteil des BEEP ist die Ausweitung pflegerischer Kompetenzen. Pflegefachkräfte sollen künftig bestimmte Leistungen selbstständig durchführen dürfen, die bisher ausschließlich ärztlich vorbehalten waren. Dazu zählen ausgewählte heilkundliche Tätigkeiten, die jedoch an klare Voraussetzungen gebunden sind.

In der Praxis bedeutet das, dass Pflegefachkräfte weiterhin eine fundierte Ausbildung, zusätzliche Qualifikationen und ärztliche Diagnosen benötigen. Eine schnelle Entlastung des Systems ist daher kurzfristig nicht zu erwarten. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen und Zeit benötigen.
Das BEEP verspricht einen Abbau von Bürokratie. In der täglichen Versorgung zeigt sich jedoch, dass viele neue Regelungen zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten mit sich bringen. Pflegeeinrichtungen berichten weiterhin von aufwendigen Verfahren, langen Abstimmungsprozessen und unklaren Zuständigkeiten.
Gerade für ambulante Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld bleibt Bürokratie ein erheblicher Belastungsfaktor. Eine echte Entlastung wird erst dann spürbar, wenn gesetzliche Vorgaben konsequent vereinfacht werden.
Ein kritischer Punkt des BEEP ist die fehlende wirtschaftliche Absicherung für Pflegeeinrichtungen. Steigende Betriebskosten, verzögerte Vergütungsverhandlungen und der Mangel an Fachkräften belasten die Versorgung nachhaltig. Auch für Pflegebedürftige und Angehörige bleibt die finanzielle Situation angespannt.

Ohne stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen kann kein Gesetz langfristig Wirkung entfalten. Pflege braucht nicht nur neue Kompetenzen, sondern auch Planungssicherheit.
Für Pflegebedürftige und ihre Familien bringt das BEEP sowohl Chancen als auch Unsicherheiten. Einerseits können neue Kompetenzen der Pflegefachkräfte die Versorgung verbessern, andererseits bleibt unklar, wie schnell und flächendeckend diese Veränderungen ankommen.
Umso wichtiger wird es, sich frühzeitig zu informieren und fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Gesetzliche Änderungen entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn sie verständlich erklärt und richtig umgesetzt werden.
Bei Die Schwesternpflege sehen wir unsere Aufgabe darin, Familien durch Veränderungen im Pflegesystem zu begleiten. Wir informieren transparent, beraten individuell und unterstützen bei allen Fragen rund um Pflege, Betreuung und gesetzliche Neuerungen.

Pflege braucht Vertrauen, Klarheit und Menschlichkeit. Auch neue Gesetze können nur dann wirken, wenn sie im Alltag verständlich und verantwortungsvoll umgesetzt werden.
👉 Mehr Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf unserer Website:
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